Der ohne Gegenleistung erklärte, formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs.1 S.1 BGB dar.
BAG, Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 722/06
Der ohne Gegenleistung erklärte, formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs.1 S.1 BGB dar.
BAG, Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 722/06