Es liegt kein personenbedingter Grund zur Kündigung i.S. von § 1 Abs.2 KSchG vor, wenn ein im Botendienst eines Flughafens tätiger Student auf Grund seiner überlangen Studiendauer von den Sozialversicherungsträgern nicht mehr als sozialversicherungsfrei angesehen wird.
BAG, Urteil vom 18.01.2007, 2 AZR 731/05